IC-Patienten und Corona-Impfreihenfolge
In der allgemeinen Diskussion um die Impfreihenfolge erreichen uns immer mehr Anfragen von IC-Patienten, ob sie nicht durch ihre chronische Erkrankung in eine höhere Risikogruppe eingestuft werden und in der Corona-Impfreihenfolge nach vorne rücken könnten, da man die IC doch als Autoimmunerkrankung ansehe und durchaus mit Rheuma und entzündlichen Darmerkrankungen vergleichen könne.
Nach den aktuellen Bestimmungen der Corona-Impfverordnung und wenn man IC mit Rheuma und Autoimmunerkrankungen gleichstellt, könnte man die IC-Patienten in die Gruppe 3 einordnen
siehe Link zur Impfverordnung der Bundesregierung
Nach der STIKO (Ständige Impfkommission) werden Autoimmunerkrankungen in die Gruppe 4 eingeordnet, wo demnach auch die IC-Patienten eingestuft werden sollten.
siehe Link zum Stufenplan des RKI
Demnach wäre eine Einstufung der IC-Betroffenen in die Priorisierungsstufe 4 auf jeden Fall zulässig.
Zusätzlich werden Faktoren wie Begleiterkrankungen, die ja bei IC häufig auftreten, und Risiko-Exposition, d.h. welchen Beruf der / diejenige hat, für die Priorisierungsstufe ausschlaggebend sein.
Da spielt es einen erheblichen Unterschied, ob man z.B. in Pflege- und Heilberufen oder auch im Schulbetrieb arbeitet oder z.B. im Homeoffice sein kann.
Aus diesem Grund wird es bei der Festlegung der Impfreihenfolge eines IC-Patienten wahrscheinlich auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Prof. Dr. Daniela Schultz-Lampel
Kontinenzzenrtum Südwest
1.Europäisches Zentrum für Interstitielle Zystitis und Beckenschmerz
Schwarzwald-Baar-Klinikum, Villingen-Schwenningen